Mit der Bildungszeit, auch als »Bildungsfreistellung«, »Bildungsurlaub« oder »Arbeitnehmerweiterbildung« bekannt, haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber für einige Tage pro Jahr freistellen zu lassen.
Die gesetzlichen Grundlagen regeln die entsprechenden Ministerien der einzelnen Bundesländer.
Wir prüfen gerade die Möglichkeiten einer Anerkennung bei den Ministerien der einzelnen Länder und versuchen, eine für unsere Weiterbildungsteilnehmer vorteilhafte Lösung zu erreichen.
Hier können wir Ihren Antrag entgegen nehmen:
- Wenn Sie für eine unserer Veranstaltungen Bildungsfreistellung beantragen möchten, prüfen Sie bitte die Voraussetzungen Ihrer Veranstaltung.
- Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns. Der Antrag muss je nach Ministerium bis zu 3-4 Monate vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
- Auch bei Ihrem Arbeitgeber machen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung bitte frühzeitig vor Beginn der Veranstaltung geltend. Ein Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht nicht.
- Evtl. entstehende Kosten müssen vom Antragsteller übernommen werden.
- Nach unserer Kenntnis erfüllen wir die Voraussetzungen als Weiterbildungsanbieter. Bitte prüfen Sie die Voraussetzungen und die Kriterien des Kurses.
Rheinland-Pfalz
https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung
Hamburg
http://bildungsurlaub-hamburg.de
Sachsen-Anhalt
http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/bildung-kultur/bildung-bafoeg/bildungsfreistellung/bildungsfreistellung/
Berlin
https://www.berlin.de/sen/arbeit/berlinarbeit-ziel-3/bildungsurlaub/#Anerkennung
Brandenburg
https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lebenslanges-lernen/bildungsfreistellung-bildungsurlaub.html
Schleswig-Holstein
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/B/bildungsurlaub.html
Mecklenburg-Vorpommern
http://www.bildung-mv.de/erwachsenenbildung/bildungsfreistellung/
Hier können wir Ihren Antrag leider nicht annehmen:
Baden-Württemberg
Als Wieslocher Institut haben wir uns dagegen entschieden die Anerkennung beim Ministerium zu beantragen. Zum besseren Verständnis: Unsere Weiterbildungen sind vom Regierungspräsidium Freiburg als berufliche Weiterbildung anerkannt und damit umsatzsteuerbefreit. Ebenfalls haben wir für unsere Weiterbildungen die Akkreditierung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg vorliegen. Das Ministerium verlangt zusätzlich eine AZAV-Akkreditierung, welche zeitlich befristet und mit hohen Kosten verbunden ist.
Hessen
Nordrhein-Westfalen