Prämiengutscheine
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Sie möchten ein Seminar oder eine Weiterbildung am Wieslocher Institut für systemische Lösungen belegen und sich beruflich weiterbilden?
Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Ihre individuelle berufliche Weiterbildung am WISL mit einer teilweisen Finanzierung der Länder oder des Bundes fördern zu lassen. |
Mit welcher Förderung können Sie Ihre Weiterbildung fördern lassen?
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Fördermaßnahme |
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Voraussetzungen |
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Höhe der Förderung |
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Bildungsprämie |
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Erwerbstätigkeit |
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Jahreseinkommen unter 25 600 Euro |
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deutsche Staatsangehörigkeit bzw. gültige Arbeitserlaubnis |
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Der Prämiengutschein
50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro |
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Fördermaßnahme |
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Voraussetzungen |
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Höhe der Förderung |
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Hessen: Qualifizierungsscheck Hessen |
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Hauptwohnsitz in Hessen |
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Beschäftigung in einem kleinen oder mittleren Unternehmen/in einer gemeinnützigen Organisation |
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Zusätzlich erfüllen Sie eins der weiteren vier Kriterien:
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ohne anerkannten Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit |
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Mindestalter von 45 Jahren |
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Teilzeitbeschäftigung |
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in Ausbildung / Ausbildungstätigkeit |
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50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro |
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Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck NRW |
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Sie erfüllen eins der vier Kriterien:
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Beschäftigung in kleinem/mittleren Unternehmen |
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Unternehmer/in oder freiberuflich Tätige/r in den ersten fünf Jahren nach der Gründung |
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Bedarf an Qualifizierungen für Ihre Beschäftigten |
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Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Familienzeit |
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50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro |
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Rheinland-Pfalz: QualiScheck RLP |
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Sie erfüllen eins der fünf Kriterien:
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Erwerbstätigkeit, Mindestalter von 45 Jahren, Hauptwohnsitz in RLP |
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Beschäftigung in kleinem/mittleren Unternehmen mit Unternehmensstandort in RLP, Mindestalter von 45 Jahren, nicht im Rentenbezug |
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Mitarbeitende Betriebsinhaber/in, Mindestalter von 45 Jahren, in den ersten 5 Jahren nach Gründung |
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Selbstständigkeit/freiberufliche Tätigkeit, Mindestalter von 45 Jahren, kein/e mitarbeitende/r Betriebsinhaber/in und in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit. |
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Berufsrückkehrer/in, Mindestalter von 45 Jahren, familienbedingter Ausstieg aus dem Beruf (Betreuung/Erziehung von Kindern unter 15 Jahren; Pflege von Angehörigen 1. oder 2. Grades), Wegfall des Unterbrechungsgrunds liegt mehr als ein Jahr zurück bzw. Ablehnung der Förderung durch Agentur für Arbeit. |
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50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro pro Jahr |
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weitere Länder |
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Einige Länder bieten weitere Förderungen an. Informationen hierzu finden Sie direkt auf den Internetseiten:
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Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie im WISL unter der Telefonnummer 06222 - 552761 an.
Frau Steiner und Herr Rämmele beraten Sie gerne.
Das WISL bedankt sich ganz herzlich bei Rebecca Hilzinger, die in mühevoller Kleinarbeit alle erforderlichen Unterlagen zum Thema berufliche Förderung auf Bundes- und Landesebene zusammengetragen und aufbereitet hat.
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