Prämiengutscheine

Zahlt sich aus - Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Weiterbildung und Seminare

Sie möchten ein Seminar oder eine Weiterbildung am Wieslocher Institut für systemische Lösungen belegen und sich beruflich weiterbilden?

Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit Ihre individuelle berufliche Weiterbildung am WISL mit einer teilweisen Finanzierung der Länder oder des Bundes fördern zu lassen.

Wegweiser zu Ihrer Förderung

Mit welcher Förderung können Sie Ihre Weiterbildung fördern lassen?

 

1. Förderung des Bundes:

Fördermaßnahme

Voraussetzungen

Höhe der Förderung

 

Bildungsprämie

 

Erwerbstätigkeit

Jahreseinkommen unter 25 600 Euro

deutsche Staatsangehörigkeit bzw. gültige Arbeitserlaubnis

 

Der Prämiengutschein
50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro

 

2. Förderung der Länder:

Fördermaßnahme

Voraussetzungen

Höhe der Förderung

 

Hessen: Qualifizierungsscheck Hessen

 

Hauptwohnsitz in Hessen

Beschäftigung in einem kleinen oder mittleren Unternehmen/in einer gemeinnützigen Organisation

Zusätzlich erfüllen Sie eins der weiteren vier Kriterien:

-

ohne anerkannten Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit

-

Mindestalter von 45 Jahren

-

Teilzeitbeschäftigung

-

in Ausbildung / Ausbildungstätigkeit

 

50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro

 

Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck NRW

 

Sie erfüllen eins der vier Kriterien:

Beschäftigung in kleinem/mittleren Unternehmen

Unternehmer/in oder freiberuflich Tätige/r in den ersten fünf Jahren nach der Gründung

Bedarf an Qualifizierungen für Ihre Beschäftigten

Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Familienzeit

 

50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro

 

Rheinland-Pfalz: QualiScheck RLP

 

Sie erfüllen eins der fünf Kriterien:

Erwerbstätigkeit, Mindestalter von 45 Jahren, Hauptwohnsitz in RLP

Beschäftigung in kleinem/mittleren Unternehmen mit Unternehmensstandort in RLP, Mindestalter von 45 Jahren, nicht im Rentenbezug

Mitarbeitende Betriebsinhaber/in, Mindestalter von 45 Jahren, in den ersten 5 Jahren nach Gründung

Selbstständigkeit/freiberufliche Tätigkeit, Mindestalter von 45 Jahren, kein/e mitarbeitende/r Betriebsinhaber/in und in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der freiberuflichen/selbstständigen Tätigkeit.

Berufsrückkehrer/in, Mindestalter von 45 Jahren, familienbedingter Ausstieg aus dem Beruf (Betreuung/Erziehung von Kindern unter 15 Jahren; Pflege von Angehörigen 1. oder 2. Grades), Wegfall des Unterbrechungsgrunds liegt mehr als ein Jahr zurück bzw. Ablehnung der Förderung durch Agentur für Arbeit.

 

50% der Kosten,
max. jedoch
500 Euro pro Jahr

 

weitere Länder

 

Einige Länder bieten weitere Förderungen an. Informationen hierzu finden Sie direkt auf den Internetseiten:

Bildungsscheck Brandenburg
http://www.masf.brandenburg.de/cms/
detail.php/bb1.c.185138.de

Mecklenburg-Vorpommern
http://www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks.cfm

Förderdatenbank
Eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Ländern, Bund und EU bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.foerderdatenbank.de

   

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie im WISL unter der Telefonnummer 06222 - 552761 an.
Frau Steiner und Herr Rämmele beraten Sie gerne.

Das WISL bedankt sich ganz herzlich bei Rebecca Hilzinger, die in mühevoller Kleinarbeit alle erforderlichen Unterlagen zum Thema berufliche Förderung auf Bundes- und Landesebene zusammengetragen und aufbereitet hat.

 

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